SPK-S: AHV-Nummer soll Personenidentifikator bei GAV-Kontrollen werden

Organe, welche das Einhalten von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen kontrollieren, sollen künftig die AHV-Nummer als Personenidentifikator nutzen können. Die SPK-S hat einer solchen Ergänzung im AHV-Gesetz zugestimmt. Profitieren würde auch ISAB. 
 
Im Vorfeld der Sommersession hat in der Kommissionssitzung der Staatspolitischen Kommission des Ständerats SPK-S ein wichtiges Anliegen der Baubranche eine Mehrheit gefunden: Auch Organe, welche das Einhalten von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen kontrollieren, sollen künftig die AHV-Nummer nutzen können. Ein entsprechender Antrag, das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung bei der aktuellen Gesetzesrevision in diesem Sinne zu ergänzen, wurde gutgeheissen. Das Geschäft kommt in der Sommersession in den Ständerat. 
 
Im Mittelpunkt der laufenden AHV-Gesetzesrevision stehen neue Bestimmungen über die systematische Verwendung der AHV-Nummer als Personenidentifikator ausserhalb der AHV. Der SBV hat in seiner Vernehmlassungsantwort die Stossrichtung der angestrebten Gesetzesänderungen begrüsst, jedoch bemängelt, dass der Bundesrat den GAV-Kontrollorganen auf Baustellen und in anderen Wirtschaftszweigen dieses Recht nicht einräumen wollte. Ein zentrales Problem stellt bei den GAV-Kontrollen heute jeweils die eindeutige Identifizierung der Arbeitnehmenden dar, vor allem wenn diese komplexe und/oder mehrere Vor- und Nachnamen tragen. Die Verwendung der AHV-Nummer würde für den gesamten Kontrollprozess von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen einen entscheidenden Effizienz- und auch Effektivitätsgewinn bringen. Profitieren würde insbesondere das Baukontrollsystem ISAB der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen des Bauhauptgewerbes sowie des Ausbaugewerbes. Der SBV hofft deshalb darauf, dass der Ständerat in der Sommersession seiner Kommission folgt und die wichtige Ergänzung ebenfalls unterstützt. 

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Schweizerischer Baumeisterverband

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