Mit neuem Beschaffungswesen Dumpingangebote verhindern

Die Einhaltung von Gesamtarbeitsverträgen wird im neuen öffentlichen Beschaffungswesen zur zwingenden Teilnahmebedingung. 


Weg vom Preiswettbewerb hin zum Qualitätswettbewerb. Das war der grundlegende Wunsch des Parlamentes, als es am 21. Juni 2019 ohne Gegenstimme das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen verabschiedete. Dieses wird nun per 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt.  
 
Ein wesentliches Element des neuen öffentlichen Beschaffungswesens ist dabei das Kriterium Nachhaltigkeit. Wer dabei jedoch nur an ökologische Massnahmen denkt, liegt nur teilweise richtig. Wesentliche Verbesserungen für die Branche konnten vor allem im Bereich der sozialen Nachhaltigkeit erzielt werden.  
 
Gesamtarbeitsverträge müssen eingehalten werden 
Die Arbeitsbedingungen auf Baustellen richten sich nach dem Arbeitsgesetz und den Vorgaben im Landesmantelvertrag. Doch wurde in der Vergangenheit festgestellt, dass gerade Unternehmen, welche dank preislich günstigen Angeboten den Zuschlag für öffentliche Beschaffungen erhalten haben, die Einhaltung der Arbeitsbedingungen nicht immer gewährleisteten. Mit dem neuen öffentlichen Beschaffungswesen soll sich dies nun ändern. Für Ausschreibungen von öffentlichen Bauherren muss neu der Nachweis über die Einhaltung der Arbeitsbedingungen belegt werden. Dies ist eine klare Stärkung der Schweizer Unternehmer gegenüber ausländischen Anbietern. Zudem kann dank dem Informationssystem Allianz Bau der Nachweis einfach und unkompliziert erfolgen.   
 
Arbeitssicherheit in die Ausschreibung integrieren 
Neben der Einhaltung von Gesamtarbeitsverträgen legt das neue öffentliche Beschaffungswesen auch einen Fokus auf die Arbeitssicherheit. In diesem Zusammenhang besteht für Beschaffungsstellen neu die Möglichkeit, den Anschluss an eine Branchenlösung wie beispielsweise SICURO als Eignungskriterium auszuschreiben. Dies stellt zudem sicher, dass die zusätzlichen Anforderungen an die Arbeitssicherheit vollständig in der Ausschreibung enthalten sind und somit auch offeriert und entsprechend verrechnet werden können.  
 
Unterangebote verhindern 
Neben der Einhaltung von Gesamtarbeitsverträgen schützt das neue BöB auch besser vor Unter- oder Dumpingangeboten. Beschaffungsstellen werden neu verpflichtet, entsprechende Angebote vertieft zu überprüfen. Dabei liegt die Beweislast beim Anbieter. Nur wenn der Anbieter offen und nachvollziehbar erläutern kann, dass das Unterangebot unter Einhaltung aller Anforderungen erfüllt werden kann, wird das Angebot berücksichtigt. Zeigt sich jedoch, dass beispielsweise die Art und Weise der vorgesehenen Auftragserfüllung sowie die Fähigkeit des Anbieters, zum offerierten Preis die angebotene Leistung zu erfüllen, nicht gewährleistet werden kann, wird dieses Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.  
 
 
Weitere Informationen rund um den Paradigmenwechsel sind unter www.baumeister.ch/bob bereitgestellt. 

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pic

Schweizerischer Baumeisterverband

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