Abschaffung der Mehrfachbesteuerung von Arge kommt voran

Wie der SBV sieht auch der Nationalrat bezüglich der Mehrfachbelastungen von Arbeitsgemeinschaften einen raschen Handlungsbedarf. Er nimmt deren Abschaffung mit deutlicher Mehrheit an. Dies ist ein wichtiges Zeichen für die Bauwirtschaft, welche gerade in der Corona-Pandemie eine wichtige Stütze ist.

Die Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) hat im April eine Motion eingereicht, die ein ärgerliches Problem auf den Punkt bringt: «Arbeiten mehrere Firmen auf dem Bau oder in einer anderen Branche für einen Grossauftrag zusammen, erhalten sie eine umsatzabhängige Rechnung für Radio- und Fernsehabgaben (RTVG) für jede Arbeitsgemeinschaft (Arge). Dies zusätzlich zur Abgabe, die sie als Unternehmen erhalten», mahnt die Kommission im Text ihrer Motion «RTVG-Abgabe: Abschaffung der Mehrfachbesteuerung von Arbeitsgemeinschaften».

Für die WAK-N ist klar: «Angesichts der Herausforderungen für die Unternehmen mit der Corona-Pandemie ist es dringend nötig, dass diese Mehrfachbesteuerung abgeschafft wird.» Deshalb fordert die WAK-N den Bundesrat dazu auf, «die Sistierung der Mehrfachbelastungen durch die RTVG-Abgabe für Arge zu veranlassen, bis die entsprechenden Gesetze angepasst sind.» Ein Anliegen, das auch im Nationalrat parteiübergreifend Anklang fand. Die Motion zur Abschaffung der Mehrfachbesteuerung wurde mit 106 zu 56 angenommen.

 

Überfällige Korrektur

Zuvor beschloss der Bundesrat eine Überarbeitung der Tarifstruktur für die RTVG-Unternehmensabgabe. In diesen Anpassungen ist aber die Abschaffung der Mehrfachbesteuerung von Bauunternehmungen nicht enthalten, die heute als Unternehmen und zusätzlich in projektspezifischen Arbeitsgemeinschaften, genannt Arge, mehrfach besteuert werden.

Es ist völlig unverständlich, warum das UVEK die Gelegenheit der Anpassung der Tarifstrukturen für Unternehmen nicht nutzte, um die Mehrfachbelastungen abzuschaffen. Der SBV fordert, dass diese überfällige Korrektur rasch vorgenommen wird. Angesichts der Herausforderungen für die Unternehmen mit der Corona-Pandemie ist es dringend nötig, dass diese Mehrfachbesteuerung rasch abgeschafft wird.

Da Arbeitsgemeinschaften auch im Mehrwertsteuerregister eingetragen sind, zahlen Baufirmen bis anhin als Betrieb und als registrierte Arge die Abgabe. Die Höhe der Abgabe orientiert sich am Umsatz. Dies ist für Baufirmen doppelt verheerend, denn Baufirmen erzielen hohe Umsätze, kämpfen aber aufgrund tiefer Margen um ihre Existenz.

 

Kein Platz für ungerechtfertigte Belastungen

Die Mehrfachbelastung waren vom Parlament nicht vorgesehen und deren Abschaffung ist im Parlament kaum bestritten. Dies zeigt die Annahme der Initiativen von Ständerat Wicki (FDP, NW), Nationalrat Grossen (GLP, BE) und Wasserfallen (FDP, BE), die in den parlamentarischen Kommissionen mit grosser Mehrheit angenommen wurden. Aber die Umsetzung wäre wohl frühestens 2021 zustande gekommen.

Mit Blick auf die sich abzeichnende Wirtschaftskrise aufgrund der Corona-Pandemie haben solche Unsinnigkeiten keinen Platz mehr. Das Baugewerbe ist derzeit mit den in Betrieb gehaltenen Baustellen eine starke Stütze der Wirtschaft. Dies trotz Umlaufeinbussen und teilweiser Kurzarbeit. Dafür müssen jedoch unnötige Belastungen rasch beseitigt werden, wie bspw. die RTVG-Abgaben für Arge.

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pic

Schweizerischer Baumeisterverband

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